Neben der Frage des Reiseziels, geht es in dieser Zeit oft um die Frage der Stornierungsmöglichkeiten und den Versicherungsschutz.

Laut Stiftung Warentest stellen sich diese Fragen momentan vermehrt: Kann man seine Pauschalreise kostenlos stornieren, wenn man selbst oder ein Familienmitglied an Covid-19 erkrankt? Übernimmt die Reiserücktrittversicherung die Stornokosten wenn man in Quarantäne muss? Wer zahlt eine Verlängerung des Aufenthalts wenn man im Urlaubsort in Quarantäne muss?

Veranstalter legen spezielle Covid-Versicherungen auf

Zahlreiche Versicherer haben ihre Leistungskataloge angepasst. Um Urlaubern mehr Planungssicherheit zu bieten. Die Maßnahmen reichen von Ergänzungspolicen bis hin zu erweiterten Bedingungen für Bestandsverträge. Viele Voraussetzungen für einen Rücktritt wurden auch aktualisiert. Wer ausreichend versichert sein möchte, muss die konkreten Angebote vergleichen, die von Versicherungen und Veranstaltern angeboten werden.

Dies raten die Verbraucherschützer

Unabhängige Experten raten, genau zu prüfen, welche Risiken bei den einzelnen Versicherungen tatsächlich abgedeckt sind. Die neuen Corona-Versicherungen der Reiseanbieter seien keine Rundum-Sorglos-Pakete, äußert sich Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Diese seien eher als Ergänzung zum bestehenden Versicherungsschutz zu sehen.

Eine Reiserücktrittversicherung, in Corona-Zeiten, könnte sich allenfalls für Familien mit Kinder und Senioren lohnen, weil bei ihnen gesundheitlich etwas dazwischen kommen könne. So die Stiftung Warentest (Zeitschrift „Finanztest“ 1/2021)

Auf jeden Fall sollen Verbrauchen prüfen, ob der Pandemiefall in einer bestehenden oder neuen Versicherung mit abgedeckt ist. Dies ist nicht bei allen Anbietern der Fall. Auch ist es zu erörtern, unter welchen Bedingungen die Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Denn nicht jeder Fall wird pauschal abgedeckt.

Fazit

Bei Versicherungen die im Pandemiefall Leistungen erbringen, kommt es auf die Details an: Einige zahlen die Stornokosten schon bei Vorlage eines positiven Corona-Tests, andere verlangen ein ärztliches Attest oder gar das Auftreten von Symptomen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

(Quelle: Handelsblatt, dpa)

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